geomix Agentur
geomix Agentur

AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software (Development-AGB)

der Galaxy IT Technology GmbH und der geomix AG (früher geomix GmbH),
im folgenden jeweils geomix genannt.

1. Geltungsbereich

1.1.
Die development-AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die geomix gegenüber einem Vertragspartner (Kunde) erbringt, insbesondere für die Lieferung von Programmen und die Erstellung von Software. Die development-AGB gelten nicht für die Benutzung des Fan-SMS-Dienstes, für die die Fan-SMS-AGB anwendbar sind, oder für die Benutzung der Vereinsportalsoftware, für die die Vereins-AGB anwendbar sind, oder für Bestellungen im geomix Soccer Store, für die die Soccershop-AGB anwendbar sind.

1.2.
Die development-AGB können bei geomix angefordert und im Internet unter https://agentur.geomix.at/agb/ abgerufen werden. Da sich Projekte in der Regel über einen längeren Zeitraum ziehen, ist geomix berechtigt, die development-AGB sowie die für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen durch einseitige Erklärung zu ändern. geomix wird derartige Änderungen dem Kunden per E-Mail oder über die Internet-Adresse https://agentur.geomix.at/agb/ mitteilen und treten diese vier Wochen nach Veröffentlichung in Kraft. Andere Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages erfordern die Unterfertigung durch vertretungsbefugte Organe von geomix. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit jedenfalls einer schriftlichen Protokollierung und der Unterfertigung durch vertretungsbefugte Organe von geomix.

1.3.
Die für die jeweiligen Leistungen gültigen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages. Die development-AGB gelten vorrangig vor allen anderen Vertragsbestandteilen und sind im Fall eines Widerspruches vorrangig anzuwenden.

1.4.
Diese development-AGB haben in ihrem oben beschriebenen Anwendungsbereich auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die development-AGB Bezug genommen wird, eine uneingeschränkte rechtliche Geltung.

1.5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser development-AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine allfällige rechtlich unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Dasselbe gilt für Regelungslücken.

1.6.
Vertragsbedingungen des Kunden, welche von diesen development-AGB abweichen oder diesen entgegenstehen, werden selbst bei Kenntnis von geomix nur dann wirksam, wenn geomix diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt und diese durch vertretungsbefugte Organe von geomix unterfertigt und rückübermittelt wurden.

1.7.
Mit Vertragsunterfertigung, mit der Bestellung des Kunden, gegebenenfalls mit Unterzeichnung des Lieferscheines, spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung nimmt der Kunde diese development-AGB an.

2. Vertragsabschluss

2.1.
Basis für einen Vertragsabschluss ist ausschließlich das jeweilige Angebot von geomix mit der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Die Angebote von geomix sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. geomix behält sich das Recht vor, einen Vertragsabschlusses auch ohne Gründe abzulehnen. Erteilt der Kunde geomix einen Auftrag, so ist er an diesen ab dessen Zugang bei geomix daran gebunden.

2.2.
Der Vertrag kommt durch unsere Annahme des Auftrags in Schriftform (z.b. durch eine schriftliche Auftragsbestätigung) es sei denn, dass geomix zweifelsfrei zu erkennen geben hat (z.b. durch Tätig-Werden aufgrund des Auftrages), dass geomix den Auftrag annimmt. Eine Auftragsannahme erfolgt unter dem Vorbehalte der Liefer- und Leistungsmöglichkeit.

2.3.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von geomix unterfertigt durch ein vertretungsberechtigtes Organ von geomix möglich. Ist geomix mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

2.4.
Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich garantiert, haftet geomix nicht dafür, dass die Lieferungen und Leistungen von geomix allen funktionalen Anforderungen des Vertragspartners entsprechen und mit dem vorhandenen System zusammenarbeiten.

3. Preise und Zahlung

3.1.
Alle von uns genannten Preise sind in Euro exklusive Umsatzsteuer, Verpackung, Versand, Transport und allfälliger Zoll sowie sonstige Gebühren, Steuern und Abgaben und EX WORK ab dem Sitz von geomix zu verstehen. Der Kunde schuldet geomix das in der Auftragsbestätigung oder sonst vereinbarte Entgelt zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, etc. Preisangaben in Preislisten, Prospekten, Katalogen oder im Internet stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muss. Preisangaben sind auch für Nachbestellungen unverbindlich. geomix behält sich Druckfehler, Irrtümer, technische, funktionelle bzw. preisliche Änderungen vor. Die Angebotspreise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Leistung erhöhen, so ist geomix berechtigt, die Preise anzupassen.

3.2.
Die Kosten von Programmträgern (z.B. CDs, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) samt allfällige Gebühren, sowie Schulung, Erklärungen und sonstigen Dienstleistungen sind nicht inkludiert und werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nicht gesondert vereinbart, wird bei allen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von geomix zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder, Mehrkosten wegen Überstunden oder Wochenend- und Feiertagsarbeit werden dem Kunden gesondert nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3.
Bei Aufträgen mit trennbaren Leistungen ist geomix berechtigt Teilleistungen mit entsprechenden Teilabrechnungen vorzunehmen.

3.4.
Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonti bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch (z.b. per E-Mail) erfolgen.

3.5.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch geomix. Bei Zahlungsverzug ist geomix berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten sowie Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen.

3.6.
geomix ist bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und/oder den Zugang des Kunden der Verwendung der Software zu unterbinden und/oder die gesamte Software des Kunden zu deaktivieren.

3.7.
Ausgeschlossen ist die Aufrechnung des Kunden mit Forderungen gegenüber geomix und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von geomix nicht anerkannter Ansprüche des Kunden gleich welcher Art.

3.8.
Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei geomix zu erheben. Bei Ablauf der Frist, erkennt der Kunde die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und dem Betrag nach an. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird geomix diese überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung entsprechend abändern bzw. neu berechnen.

3.9.
Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, verrechnet geomix die Aufträge zu dem am Tage der Leistungserbringung gültigen Kostensatzes und der verwendeten Arbeitszeit. geomix ist nicht verpflichtet, mitzuteilen, wenn die Reparaturkosten die Anschaffungskosten übersteigen.

3.10.
Ein Vertrag betreffend laufende Leistungen wie zB. für Lizenzerteilung, Server-Zur Verfügungstellen, Domainhosting, etc. ist für mindestens ein Jahr abgeschlossen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängern sich ein Vertrag betreffend zuvor genannte laufende Leistungen automatisch jeweils um ein Jahr. geomix kann zuvor genannte laufende Leistungen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Der Kunde kann zuvor genannte laufende Leistungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf kündigen.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

4.1.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und anerkennt, dass geomix in einem hohen Grad auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist und ein Projekt kundenseitig personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen erfordert. Der Kunde ist daher verpflichtet, eine verantwortliche Person, die auf Seite des Kunden mit der Projektbearbeitung und -umsetzung betraut ist, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Ohne einen Grund zu nennen kann geomix diese verantwortliche Person ablehnen, sodass der Kunde verpflichtet ist, eine andere verantwortliche Person zu bestellen.

4.2.
geomix erstellt in jedem Fall lediglich die Basissoftware ohne Inhalte. Die Ausarbeitung individueller Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass geomix diese Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel vollständig und rechtzeitig erhält. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß. Der Kunde ist verpflichtet, geomix die von geomix benötigten Inhalte (Fotos, Text, Zugangsdaten,?) im von geomix geforderten Format auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. geomix ist nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet, den vom Kunden gelieferten Input in irgendeiner Weise zu überprüfen.

4.3.
Grundlage für die Erstellung von Angeboten ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die geomix gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Kunden zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche sind gesondert zu bezahlen und verschieben den Terminplan entsprechend.

4.4.
geomix übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software
- allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde,
- mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet, oder
- jederzeit und fehlerfrei funktioniert.

4.5.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich, rechtlich oder wirtschaftlich unmöglich ist, wird geomix dies dem Kunden mitteilen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann geomix die Ausführung ablehnen. Die bis dahin für die Tätigkeit von geomix angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.

4.6.
Der Kunde ist auch geomix gegenüber verpflichtet, alle rechtlichen Voraussetzungen, Bedingungen und/oder Auflagen für das Ablaufen der bestellten Software zu schaffen. Der Kunde allein ist für die Inhalte insbesondere seiner Webseiten verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter (z.b. Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. Wenn geomix Kenntnis von behaupteten Rechtsverletzungen des Kunden erlangt, dann ist geomix berechtigt, die gesamte Software des Kunden zu deaktivieren, unter anderem aber nicht abschließend um auch eine eigene Haftung von geomix zu vermeiden.

4.7.
Soweit geomix ausdrücklich und schriftlich der Herausgabe an einer Software zugestimmt hat, ist geomix berechtigt, die Benutzung der Software auf dem Rechner des Kunden selber oder durch einen Vertreter zu überprüfen. Dazu hat der Kunde geomix oder den Vertreter von geomix Zugang zu den normalen Geschäftsräumlichkeiten und zu all jenen Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich die IT-Infrastruktur befindet, auf der von geomix hergestellt Software abläuft. Der Kunde ist verpflichtet, geomix Zugang zu dem IT-System, auf dem die von geomix hergestellt Software abläuft, gewähren. geomix darf auf diesem IT-System Befehle ausführen und eine Prüfsoftware einspielen, insbesondere um die tatsächliche Benutzung der von geomix erstellten Software zu prüfen.

4.8.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm unterfertigte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner laufenden Mitwirkungspflicht nachkommt. Der Kunde trägt den Aufwand seiner in diesem Punkt beschriebenen Mitwirkungspflicht selber und aus eigenem.

5. Erstellung der Software

5.1.
geomix erstellt die Software nach dem Pflichtenheft und speichert diese auf einen Server von geomix und teilt dies sowie die Zugangsdaten dem Kunden mit. Der Kunde ist nur berechtigt, die von geomix erstellte Software auf den Servern von geomix zu benutzen. Der Kunde erhält keinen Maschinen-Code. In keinem Fall erhält der Kunden den Sourcescode von einer Software.

5.2.
Software und Softwareanpassungen bedürfen für den jeweiligen Softwareteil einer Abnahme spätestens vier Wochen ab Zur-Verfügung-Stellen (z.b. durch Mitteilung der Abrufbarkeit gemäß Punkt 5.1) und/oder jeder Mangelbehebung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistung von geomix anhand der Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt Mitwirkungen oben angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten zu prüfen und darüber ein Protokoll zu erstellen. Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software oder Softwareanpassungen mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

5.3.
Jeder Termin von geomix steht unter dem Vorbehalt, dass geomix selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird bzw. benötigte Leistungen erhält.

5.4.
Soweit geomix ausdrücklich und schriftlich der Herausgabe an einer Software zugestimmt hat, erfolgen alle Lieferungen und Leistungen von geomix unter Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung aller zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen. geomix kann bis zu diesem Zeitpunkt die Herausgabe der Software zurückbehalten. Vor diesem Zeitpunkt ist eine Verwendung, Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Verarbeitung oder sonstige Verfügung ohne die ausdrückliche Zustimmung von geomix nicht zulässig.

5.5.
Soweit geomix ausdrücklich und schriftlich der Herausgabe an einer Software zugestimmt hat, ist geomix nacheigener Wahl auch berechtigt, die Lieferung oder Leistung (i) auf einem Datenträger, (ii) per E-Mail oder (iii) auf einem Server von geomix zur Verfügung zu stellen und dem Kunden den Abruf über einen Link zu ermöglichen. Im letzteren Fall wird geomix den Kunden von der Abrufbereitschaft informieren und die Lieferung oder Leistung mindestens 2 Wochen abrufbereit halten, danach kann geomix den Link deaktivieren. Die Lieferung gilt als erbracht sobald der Kunde die Möglichkeit hatte, die Lieferung oder Leistung abzurufen, unabhängig davon ob der Kunde von der Möglichkeit tatsächlich gebracht gemacht hat. Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Bereitstellung zum Abrufen an den Kunden über.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1.
Die Lieferungen und Leistungen von geomix entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. geomix ist berechtigt, von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abzuweichen, soweit dadurch der Einsatzzweck der Software nicht vereitelt wird.

6.2.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach Wahl von geomix entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt jedenfalls, sobald Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens geomix vom Kunden oder von Dritten vorgenommen wurden. geomix übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel von wesentlichen Programmfunktionen beschränkt. Für die Mangelbehebung muss der Kunde geomix alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen insbesondere den uneingeschränkten Zugriff zum Computersystem ermöglichen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

6.3.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monat nach dem abrufbarstellen der Lieferung oder Leistung. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb dieser Frist die Software zu testen und allfällige Mängel unverzüglich zu rügen.

6.4.
geomix kann Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen dem Kunden in Rechnung stellen.

6.5.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

6.6.
Ansprüche des Kunden sind jedenfalls der Höhe nach mit dem unter dem jeweiligen Auftrag von geomix tatsächlich erhaltenen Entgelt beschränkt. Bei laufenden Entgelten sind Ansprüche des Kunden der Höhe nach mit dem unter dem im Kalenderjahr von geomix tatsächlich im Jahr der erstmaligen Anspruchsankündigung erhaltenen Entgelt beschränkt. Regressansprüche (z.b. aber nicht abschließend nach dem Produkthaftungsgesetz) werden ausgeschlossen.

6.7.
Zusätzlich haftet geomix für Schäden grundsätzlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunde, der Ersatz von Schäden wegen Datenverlusten sind ausgeschlossen.

6.8.
Die Geltendmachung aller Ansprüche des Kunden setzt voraus, dass der Kunde seine Ansprüche unverzüglich, detailliert und nachvollziehbar begründet aufgezeigt hat, anderenfalls verfallen die Ansprüche des Kunden.

6.9.
geomix haftet nicht insbesondere für erforderlichen Mehrleistungen, Mängel, Verzug, Nichterfüllung, Fehler, Störungen oder Schäden im Zusammenhang mit
- Programmen, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden
- unsachgemäße Bedienung
- geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen oder Parameter,
- Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel oder Datenträger,
- anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen),
- Transportschäden
- Computerviren, sowie deren Entfernung oder die Behebung der dadurch entstandenen Schäden,
- Einwirkungen, die durch von Seiten des Kunden angeschlossene Geräte zurückzuführen sind,
- der Installation von Drittsoftware oder Änderung der Konfiguration des Systems durch den Kunden oder einen Dritten,
- schädlicher Einwirkung von Drittsoftware auf die vertragsmäßig vom Auftragnehmer zu wartenden Softwarepakete
- Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften
- einer nicht widmungsgemäß Verwendung der Softwareprogramme
- Beseitigung von durch den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern
- Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen Schnittstellenanpassungen oder
- Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.

7. Datenschutz

7.1.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass geomix den Namen, Internet-Adressen, sowie Art des Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste setzen kann, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.

7.2.
Der Kunde gegenüber geomix garantiert, dass er alle erforderlichen Berechtigungen und Zustimmungen für die auf den Servern von geomix verarbeiteten Daten und allenfalls übermittelten Daten hat.

7.3.
geomix wird Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Kunden verwenden. geomix kann ein anderes Unternehmen auch ohne Zustimmung des Kunden zur Durchführung von Datenverarbeitungen heranziehen. Soweit der Kunde verpflichtet ist, Daten, die geomix für den Kunden verarbeitet, zu löschen oder richtig zu stellen oder Auskunft darüber zu erteilen, hat der Kunde dies selber und eigenständig über den von geomix bereitgestellten Zugang durchzuführen. Kommt der Kunde einer Löschungs-, Richtigstellungs- oder Auskunftsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist geomix berechtigt, diese Verpflichtung im Namen und auf Rechnung des Kunden selber zu erfüllen. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden ist geomix berechtigt, die Daten des Kunden, die geomix verarbeitet, unverzüglich und ohne Vorwarnung zu löschen.

7.4.
geomix ist nicht verpflichtet die Daten, die geomix für den Kunden speichert, öfter als einmal alle zwei Monat zu sichern. geomix betreibt eine herkömmliche Firewall. Darüber hinaus ist geomix zu keinen anderen Datensicherungsmaßnahmen verpflichtet.

8. Rücktritt

8.1.
geomix ist unter anderem berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten, wenn
- die Ausführung der Lieferung oder Leistung oder der Beginn oder die Weiterführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
- begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind, und der Kunde auf Begehren von geomix weder Vorauszahlung leistet, noch eine taugliche Sicherheit erbringt,
- über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder
- der Kunde bei Angebotslegung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

8.2.
Im Fall des Rücktritts oder der Rückabwicklung, gleich durch wen und gleich aus welchem Grund, verliert der Kunde jedes zuvor eingeräumte Benutzungsrecht. Im Fall einer Vertragsbeendigung oder Rückabwicklung, kann geomix bereits vereinnahmte Entgelte behalten und ist berechtigt, für bisherige (Teil-)Lieferungen und Leistungen Bezahlung auf der Basis der vereinbarten Preisen zu verlangen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden (noch) nicht übernommen wurde, sowie für von geomix erbrachte Vorbereitungshandlungen. geomix kann zusätzlich auch noch die Rückstellung bereits erbrachter Leistungen verlangen.

8.3.
Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von geomix zu verantworten sind, oder tritt geomix berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für geomix entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 50% des Gesamtauftragswerts als vereinbart. Wenn geomix mit der Erfüllung begonnen hat, ist ein Rücktritt durch den Kunden ausgeschlossen.

8.4.
Im Fall des Rücktrittes auch nur betreffend einer Teilleistung oder Teillieferung ist geomix zu keinen weiteren Leistungen oder Lieferungen gegenüber dem Kunden verpflichtet, auch wenn diese komplett andere Verträge betrifft.

8.5.
Im Fall der Vertragsbeendigung gleich aus welchem Rechtsgrund ist der Kunde alleine für die Übertragung und den Erhalt einer allfälligen Domain des Kunden verantwortlich. geomix trifft diesbezüglich keinerlei Haftungen oder Pflichten für Handlunge gleich welcher Art.

8.6.
Ohne Einschränkung der Regelung des Punktes 4.5 ist die Anfechtung von Verträge zB. wegen Irrtum, Wegfall der Geschäftsgrundlage, laesio enormis, etc. durch den Kunden einvernehmlich ausgeschlossen.

9. Wartung

9.1.
Bei Erbringung von Wartungsverträgen schuldet der Auftragnehmer ein fachgerechtes Bemühen. Er schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg. Daher übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Ergebnisse der durchgeführten Wartungsarbeiten oder dafür, dass alle Software- oder Datenfehler korrigiert werden können.

9.2.
Wartungsverträge beginnen mit der Unterzeichnung des Vertrages und werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

9.3.
Soweit nicht ausdrücklich zugesichert, ist geomix nicht verpflichtet, Wartung anzubieten oder durchzuführen.

10. Urheberrecht

10.1.
Soweit nicht anders geregelt, erhält der Kunde ein einfaches, über Internetzugang auszuführendes Benutzungsrecht der von geomix erstellten Software auf dem Server von geomix. Das Benutzungsrecht des Kunden ist auf den bei Vertragsunterfertigung mitgeteilten und - soweit keine Mitteilung erfolgte - aus den Umständen ersichtlichen Zweck beschränkt. Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders festgehalten, erhält der Kunde das Benutzungsrecht der Software ausschließlich auf einem Server von geomix. Der Kunde ist nicht berechtigt, von geomix erhaltene Lieferungen oder Leistung zu verbreiten, vermieten, bearbeiten, verändern oder Dritten Rechte daran einzuräumen. Sollte der Kunde ohne die Zustimmung die Software von geomix vervielfältigen, verbreiten bearbeiten, anpassen oder kopieren, z.B. aber nicht abschließend für andere Länder oder andere Firmensparten, ist geomix berechtigt pro Verstoß eine Konventionalstrafe in der Höhe des ursprünglichen Auftragswertes aller mit dem Verstoß in direkten oder indirekten Zusammenhang stehenden Leistungen von geomix in Rechnung zu stellen.

10.2.
Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei geomix. Auch bei eigens für einen Kunden hergestellter Individualsoftware ist geomix berechtigt, diese Software oder Teile davon auch Dritten gegenüber zu verwerten. In keinem Fall erhält der Kunde den Source Code zur Verfügung gestellt. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben und tritt der Kunde das allumfassende zeitlich und örtlich unbeschränkte Werknutzungsrecht dran an geomix ab.

10.3.
Der Kunde darf keine Copyright- und Eigentumsvermerke löschen oder verändern.

10.4.
Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei geomix zu beauftragen.

10.5.
Wenn geomix dem Kunden ausdrücklich das Rechts eingeräumt hat, die Software auf einem eigenen Server zu benutzen, so ist dies auf die bestehende Hardware des Kunden an seinem in der Auftragsbestätigung angegebenen Sitz beschränkt. Bei einem eventuellen Standortwechsel oder Hardwarewechsel ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis neu festzulegen oder den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1.
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich (z.B. Per E-Mail) erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, jede relevante Änderung (Änderungen seines Namens, der Geschäftsanschrift, des Sitzes, der E-Mail-Adresse oder des zuständigen Mitarbeiters?) bzw. Änderung der Rechtsform, bis zur endgültigen Erfüllung des Vertrages umgehend an geomix schriftlich mitzuteilen. Gibt der Kunde Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von geomix als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebenen Daten erfolgen.

11.2.
geomix ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

11.3.
Bei Pönalen, die der Kunde geomix schuldet, ist das richterliche Mäßigungsrecht einvernehmlich ausgeschlossen.

11.4.
Der Kunde verpflichte sich zur Loyalität gegenüber geomix. Der Kunde wird jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern von geomix während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Kunde ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

11.5.
Alle Ansprüche des Kunden gegenüber geomix, aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjähren, wenn in diesen AGBs keine kürzeren Fristen vorgesehen sind, nach 12 Monaten.

11.6.
Gerichtsstand ist Liezen. Es gilt österreichisches Recht unter dem Ausschluss des UNCITRALS und von Verweisnormen.


geomix AG
Salzburger Straße 26
8940 Liezen
E-Mail: agentur@geomix.at
UID NR.: ATU 64147113
Firmenbuchnummer: FN 309854

Referenzen

Hier ein Auszug unserer Kunden:

Bank Austria
ÖFB
Gebetsroither
geomix
Escad
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123yachtcharter
Konstant Arbeitsschutz
PBike
Golf Star Shop
Dornauer
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Tiefenthaler Landtechnik
Kraus Glasbeschläge
Puchegger & Jilg
Luki Baushop
Modern Life
Kräuterpfarrer
geomix AG
Salzburger Straße 26
8940 Liezen
Österreich

E-Mail: agentur@geomix.at

UID NR.: ATU 64147113
Firmenbuchnummer: FN 309854 v
Wir bei geomix sind alles Online-Vollblüter. Wir lieben es, an die Grenzen zu gehen, das maximal Mögliche zu überschreiten und die Trendsetter-Rolle in unseren Schwerpunkten zu übernehmen. Was uns allerdings am meisten freut: Gemeinsam mit unseren Kunden erfolgreich zu sein.
Harald Lemmerer, Geschäftsführer